Grenzüberschreitende AltersvorsorgeSteuerliche Behandlung von Beitragszahlungen in einen US-Traditional IRA
Das FG München hat entschieden, dass freiwillige Eigenbeiträge eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen in einen US-amerikanischen „Traditional IRA“ in Deutschland steuerlich begünstigt sein können. Das Urteil stellt die bislang überwiegend vertretene Auffassung infrage, wonach Beiträge in private US-Altersvorsorgepläne steuerlich unbeachtlich sind. Offen bleibt die Frage, ob und in welcher Form Beiträge zu US-IRAs in Deutschland zu berücksichtigen sind – und wie mit offenen Fällen umzugehen ist, solange eine höchstrichterliche Klärung noch aussteht (FG München 14.10.22, 11 K 1814/21, Rev. BFH I R 66/23).
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AUSGABE: PIStB 3/2026, S. 60 · ID: 50674712
