Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PBP Planungsbüro professionell
  3. Nebenkosten: Pauschale Abrechnung setzt Vereinbarung voraus

März 2026

HonorarrechtNebenkosten: Pauschale Abrechnung setzt Vereinbarung voraus

10.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Um das Thema Abrechnung von Nebenkosten hat es länger keine Entscheidung mehr gegeben. Jetzt musste sich das OLG Koblenz damit befassen. Und es hat einem Architekten die Abrechnung einer fünfprozentigen Nebenkostenpauschale verwehrt, weil er mit dem Auftraggeber nichts entsprechendes vereinbart hatte.

Hintergrund — § 14 Abs. 3 HOAI 2021 regelt zu Nebenkosten Folgendes: „Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern keine pauschale Abrechnung in Textform vereinbart worden ist.“ Als Textform gilt auch eine Vereinbarung per E-Mail, z. B. als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Im Koblenzer Fall galt aber noch eine ältere HOAI-Fassung. In der war Voraussetzung für die Abrechnung der Nebenkostenpauschale, dass die Pauschale bei Auftragserteilung in Schriftform vereinbart worden war. Diese Vereinbarung hatte es nicht gegeben (OLG Koblenz, Urteil vom 14.03.2024, Az. 2 U 1234/20, Abruf-Nr. 252394; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 01.10.2025, Az. VII ZR 66/24).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PBP 3/2026, S. 1 · ID: 50705920

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte