VertragsrechtVertragsgegenstand schlägt HOAI: OLG Karlsruhe „genehmigt“ risikoreiche Planung
Top-BeitragAbo-Inhalt07.01.20266 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
Die ersten Lph bieten viel Raum für individuelle Vertragsregelungen. Die HOAI ist dabei keinesfalls das Maß aller Dinge. Das hat das OLG Karlsruhe in einem Fall klargestellt, in dem es darum ging, ob der Planer generell eine genehmigungsfähige Planung schuldet oder ob die Parteien auch etwas anderes vereinbaren können. PBP fasst die Entscheidung, die für alle Planungsbüros relevant ist, zusammen und unterstützt Sie mit einer Vertragsklausel, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PBP 1/2026, S. 3 · ID: 50659745