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VertragsrechtVertragsgegenstand schlägt HOAI: OLG Karlsruhe „genehmigt“ risikoreiche Planung

Top-BeitragAbo-Inhalt07.01.20266 Min. Lesedauer IWW

Die ersten Lph bieten viel Raum für individuelle Vertragsregelungen. Die HOAI ist dabei keinesfalls das Maß aller Dinge. Das hat das OLG Karlsruhe in einem Fall klargestellt, in dem es darum ging, ob der Planer generell eine genehmigungsfähige Planung schuldet oder ob die Parteien auch etwas anderes vereinbaren können. PBP fasst die Entscheidung, die für alle Planungsbüros relevant ist, zusammen und unterstützt Sie mit einer Vertragsklausel, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

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AUSGABE: PBP 1/2026, S. 3 · ID: 50659745

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