Objektüberwachung Warum der Lph 8-Erbringer im Rahmen der Grundleistungen nicht alles prüfen kann
Die Lph 8 rückt immer mehr in den Fokus; nicht nur im Hinblick auf die Auskömmlichkeit des Honorars, sondern auch im Hinblick auf die fachlich-technischen Möglichkeiten, die für die Qualitätssicherung überhaupt zur Verfügung stehen. Sehr oft wird erwartet, dass die Bauüberwachung für die Qualitätssicherung am Bau die volle Verantwortung trägt. Vor Gericht wird schnell von mangelhafter Bauüberwachung ausgegangen, wenn Baumängel auftreten. Lernen Sie hier fachtechnische Argumente und Strategien kennen, mit denen Sie sich in solchen Fällen entlasten können.
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AUSGABE: PBP 3/2026, S. 18 · ID: 50707502