Urlaub Unerfüllte Urlaubsansprüche bei widerruflicher Freistellung
Wird ein Arbeitnehmer widerruflich freigestellt, werden während der Freistellung seine Urlaubsansprüche nicht erfüllt.
Wird ein Arbeitnehmer widerruflich freigestellt, werden während der Freistellung seine Urlaubsansprüche nicht erfüllt. In dem vom BAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer bei Ausspruch der Kündigung noch sechs Urlaubstage und ein Arbeitszeitguthaben von 122 Stunden. Nach Ansicht des BAG kann während der widerruflichen Freistellung nur das Arbeitszeitguthaben abgebaut werden. Denn dem Arbeitnehmer ist es bei einer widerruflichen Freistellung nicht möglich, die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit uneingeschränkt selbstbestimmt zu nutzen, weil er damit rechnen muss, wieder zur Arbeit gerufen zu werden.
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AUSGABE: LGP 12/2009, S. 201 · ID: 132011