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Zahlungstermine beachtenSteuern und Sozialabgaben: Termine 2010

Abo-Inhalt04.12.200910 Min. Lesedauer IWW

Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlich gewährten Zahlungsschonfrist zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Nachfolgend finden Sie die Termine 2010.

Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlich gewährten Zahlungsschonfrist zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein.

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AUSGABE: LGP 12/2009, S. 203 · ID: 132013

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