Änderung der RechtsprechungBFH ermöglicht Einspruch und Klage gegen Anrufungsauskunft
Eine lohnsteuerliche Anrufungsauskunft sowie deren späterer Widerruf oder Änderung durch das Betriebsstättenfinanzamt sind im Einspruchs- und Klageverfahren selbstständig anfechtbare Verwaltungsakte. Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert.
Eine lohnsteuerliche Anrufungsauskunft sowie deren späterer Widerruf oder Änderung durch das Betriebsstättenfinanzamt sind im Einspruchs- und Klageverfahren selbstständig anfechtbare Verwaltungsakte. Mit dieser Entscheidung ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechung, die eine Anrufungsauskunft bislang nur als bloße Willenserklärung einstufte.
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AUSGABE: LGP 9/2009, S. 151 · ID: 129842