Betriebliche Altersversorgung Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner
Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen, wenn am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem -schuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand.
Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen, wenn am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem -schuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand. Ein solches nimmt das LAG Niedersachsen auch an, wenn der Versorgungsberechtigte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Betriebsrente bezog - und nicht mehr Arbeitnehmer war.
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AUSGABE: LGP 9/2009, S. 149 · ID: 129838
