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UnternehmensberatungAktuelle Fragen zur Energiepreispauschale vor dem BFH

Abo-Inhalt06.03.20265 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Auch vier Jahre später ist die im Jahr 2022 vom Bund zur Kostenentlastung gewährte einmalige Energiepreispauschale (EPP) in der Anwendungspraxis immer noch ein Streitpunkt gerichtlicher Auseinandersetzungen. Aktuell geht es vor dem BFH insbesondere um die Steuerpflicht der EPP und die Frage der Rückforderung bei zu Unrecht gezahlter EPP. BBP informiert über den aktuellen Sachstand und die zu beachtenden Punkte.

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AUSGABE: BBP 3/2026, S. 70 · ID: 50684720

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