Steuerzahlerfreundliche BFH-Entscheidungen Besteuerung von Abfindungen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen
Verständigungsvereinbarungen muss ein Arbeitnehmer nicht gegen sich gelten lassen, wenn die Vereinbarungen nicht durch das Doppelbesteuerungsabkommen gedeckt sind. Das hat der BFH in zwei Fällen entschieden, in denen es um die Besteuerung von Abfindungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug ging.
Verständigungsvereinbarungen muss ein Arbeitnehmer nicht gegen sich gelten lassen, wenn die Vereinbarungen nicht durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gedeckt sind. Das hat der BFH in zwei Fällen entschieden, in denen es um die Besteuerung von Abfindungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug ging.
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AUSGABE: LGP 1/2010, S. 9 · ID: 132731