Sozialversicherungspflicht Familienbetreuerin mit frei wählbaren Einsätzen
Eine hauswirtschaftliche Familienbetreuerin, die bei älteren Menschen jeweils für 14 Tage wohnt, den Haushalt führt und Pflegedienstleistungen vermittelt, muss nicht versicherungspflichtig beschäftigt sein.
Eine hauswirtschaftliche Familienbetreuerin, die bei älteren Menschen jeweils für 14 Tage wohnt, den Haushalt führt und Pflegedienstleistungen vermittelt, muss nicht versicherungspflichtig beschäftigt sein. Im Urteilsfall vor dem LSG Nordrhein-Westfalen sprachen unter anderem folgende Punkte für eine selbstständige Tätigkeit der Familienbetreuerin:
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AUSGABE: LGP 1/2010, S. 2 · ID: 132720