BFH bestätigt FinanzverwaltungAbgetretene Steuer-Erstattungen mindern bei Nettolohnvereinbarungen den Bruttolohn
Im Rahmen von Nettolohnvereinbarungen haben sich viele Arbeitgeber das Recht auf Abtretung einer späteren Steuer-Erstattung aus der Veranlagung der Arbeitnehmer vorbehalten. Der BFH hat jetzt entschieden, dass abgetretene Einkommensteuer-Erstattungen den Bruttolohn mindern.
Im Rahmen von Nettolohnvereinbarungen haben sich viele Arbeitgeber das Recht auf Abtretung einer späteren Steuer-Erstattung aus der Veranlagung der Arbeitnehmer vorbehalten. Der BFH hat jetzt entschieden, dass abgetretene Einkommensteuer-Erstattungen den Bruttolohn mindern.
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AUSGABE: LGP 1/2010, S. 11 · ID: 132732