ArbeitsentgeltBeschäftigung während eines Kündigungsschutzprozesses
Nach Ausspruch einer (offensichtlich unwirksamen) fristlosen betriebsbedingten Änderungskündigung ist die Weiterbeschäftigung zu den neuen, schlechteren Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer unzumutbar, wenn er im Verhältnis zum bisherigen Verdienst 12 Prozent weniger verdient.
Nach Ausspruch einer (offensichtlich unwirksamen) fristlosen betriebsbedingten Änderungskündigung ist die Weiterbeschäftigung zu den neuen, schlechteren Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer unzumutbar, wenn er im Verhältnis zum bisherigen Verdienst 12 Prozent weniger verdient. Das hat das LAG Baden-Württemberg entschieden.
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AUSGABE: LGP 6/2009, S. 95 · ID: 127621