LohnpfändungPrivate Nutzung eines Dienstwagens ist pfändbar
Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das als Entgelt gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens zusammenzurechnen.
Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das als Entgelt gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens zusammenzurechnen. Nach Ansicht des LAG Hessen bestimmt § 850e Ziffer 3 ZPO ausdrücklich, dass Geld und Naturalleistungen zusammenzurechnen seien. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich diese Rechtsprechung des LAG auswirkt.
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AUSGABE: LGP 6/2009, S. 94 · ID: 127620