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März 2026

KapitalgesellschaftenAufwendungen für Steuerberater keine Veräußerungskosten beim Verkauf von GmbH-Anteilen

19.02.20262 Min. Lesedauer IWW

Das FG Niedersachsen (26.8.25, 12 K 250/11; Rev. BFH IX R 20/25) hat jüngst entschieden, dass Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gestritten wird, keine Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft darstellen.

Ähnlich urteilte zuvor auch der 13. Senat des FG Niedersachsen mit Urteil vom 12.11.24 (13 K 196/12). Das FG Hessen (22.2.24, 10 K 1208/23; Rev. BFH IX R 12/24) sah das hingegen anders. Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG anfallen, sind danach als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte aus § 17 EStG gewinnmindernd zu berücksichtigen. Veräußerungskosten sind nach dieser Auffassung von den laufenden Betriebsausgaben nicht (mehr) danach abzugrenzen, ob sie „in unmittelbarer sachlicher Beziehung“ zu dem Veräußerungsgeschäft stehen, sondern danach, ob ein Veranlassungszusammenhang zu der Veräußerung besteht. Abzustellen sei auf das „auslösende Moment“ für die Entstehung der Aufwendungen und ihre größere Nähe zur Veräußerung oder zum laufenden Gewinn.

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AUSGABE: GStB 3/2026, S. 83 · ID: 50657471

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