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März 2026

Doppelte Haushaltsführung1.000-EUR-Grenze gilt nicht für Stellplatzkosten

Abo-Inhalt02.03.20262 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die 1.000-EUR-Grenze überschritten ist (BFH 20.11.25, VI R 4/23).

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AUSGABE: GStB 3/2026, S. 85 · ID: 50675400

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