Doppelte Haushaltsführung1.000-EUR-Grenze gilt nicht für Stellplatzkosten
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die 1.000-EUR-Grenze überschritten ist (BFH 20.11.25, VI R 4/23).
Sachverhalt
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AUSGABE: GStB 3/2026, S. 85 · ID: 50675400

