UmsatzsteuerBesteuerung von Gutscheinen über digitale Inhalte
| Werden Gutscheine über digitale Inhalte mit einer Länderkennung herausgeben und sind die Endverbraucher nach den Nutzungsbedingungen des Onlineanbieters verpflichtet, bei der Einrichtung ihres Nutzerkontos ihr Wohnsitzland i. S. d. § 3a Abs. 5 UStG wahrheitsgemäß anzugeben, dann stehen der Ort der Leistung und die Besteuerung bereits bei Ausstellung des Gutscheins fest, sodass Sachgutscheine bzw. Einzweck-Gutscheine gemäß § 3 Abs. 14 UStG vorliegen. Dies soll auch dann gelten, wenn der Anbieter der digitalen Inhalte den tatsächlichen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort des Endverbrauchers i. S. d. § 3a Abs. 5 UStG nicht in einer Weise überprüft, dass falsche Angaben weitestgehend ausgeschlossen sind (FG Schleswig-Holstein 10.3.21, 4 K 62/19, EFG 21, 1322; Rev. BFH XI R 21/21, Einspruchsmuster). |
Ab dem 1.1.19 vertriebene Gutscheine über online beziehbare digitale Inhalte unterliegen der Gutscheinbesteuerung gemäß § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Stehen nach den Gutscheinbedingungen der Ausführungsort der Leistung und die für die Umsätze geschuldete Steuer bereits bei Ausgabe des Gutscheins fest, dann handelt es sich nach § 3 Abs. 14 UStG um Einzweck-Gutscheine, welche gemäß § 3a Abs. 5 EStG bei einem inländischen Verbraucherwohnsitz der inländischen Besteuerung unterliegen. Einzweck-Gutscheine stellen im Gegensatz zu Mehrzweck-Gutscheinen i. S. d. § 3 Abs. 15 UStG einen selbstständigen Besteuerungsgegenstand dar, welcher auf jeder Vertriebsstufe steuerbar ist.
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