AkteneinsichtNeuer § 630g BGB definiert Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte
Patienten, die Einsicht in ihre Patientenakte verlangen, haben seit der jüngsten Änderung des § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch darauf, dass die erste Abschrift nun kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Diese neue Regelung stärkt zwar den Patientenschutz, wirft aber sowohl für (Chef-)Ärzte als auch für Krankenhäuser viele Fragen auf.
Bis zur Änderung konnten sich (Chef-)Ärzte auf Berufsordnungen berufen
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AUSGABE: CB 4/2026, S. 6 · ID: 50771545

