§ 34 EStGZusammenballung von Einkünften durch Corona-Finanzhilfen
Erhält ein Gewerbetreibender Finanzhilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie, die in dem Veranlagungszeitraum gewinnerhöhend erfasst werden, für den sie bewilligt worden sind, fehlt es an der für die Annahme außerordentlicher Einkünfte erforderlichen Zusammenballung von Einkünften.
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 3/2026, S. 190 · ID: 50702030

