ForschungszulagengesetzWann erfolgt die Anrechnung der Forschungszulage?
Hat ein Unternehmen Anspruch auf die Forschungszulage, wird diese im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet (§ 10 Abs. 1 Satz 2 FZulG). Im Zusammenhang mit dem Anrechnungszeitpunkt ergeben sich in der Praxis verschiedene Fragen.
Einspruch gegen die Anrechnungsverfügung
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AUSGABE: AStW 3/2026, S. 153 · ID: 50701491
