Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht
  3. Von öffentlichen Schulen vereinnahmte Kopiergelder

UmsatzsteuerVon öffentlichen Schulen vereinnahmte Kopiergelder

Abo-Inhalt13.01.20262 Min. Lesedauer IWW

Das LfSt Niedersachsen ordnet die von den Eltern an die Schulen zu zahlenden Kopiergelder umsatzsteuerlich ein.

Nach § 71 Abs. 1 Satz 1 (NSchG) haben die Erziehungsberechtigten u. a. die Schüler für die Teilnahme am Unterricht zweckentsprechend auszustatten, nämlich insbes. die Lernmittel zu beschaffen. Zu den Lernmitteln gehört neben Schulbüchern und Lernmaterialien (z. B. Taschenrechner und Zeichengeräte) auch der Beitrag für Kopien für Lernmittel, das sog. Kopiergeld. Hierbei handelt es sich um Fotokopien, die Schulbücher ergänzen sollen, die in mehreren Unterrichtsstunden eingesetzt werden und/oder die auch zu häuslicher Vor- und Nachbereitung benutzt werden und die somit „für die Hand“ der Schüler bestimmt sind.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AStW 2/2026, S. 138 · ID: 50671020

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026

Weihnachtsgeschenk für Wohlfahrtsverbände

Umsätze eines Wohlfahrtsverbands aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt

AStW
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 81
13.01.2026
2 Min. Lesedauer

§ 4 Nr. 18 UStG normiert die Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte