Folgen aus dem Jahressteuergesetz 2024Rückwirkendes Aus für Steuersparmodell
| Wollte eine natürliche Person in der Vergangenheit eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Sinne von § 17 EStG möglichst steuergünstig verkaufen, bot sich ein Steuersparmodell an. Doch dieses Holding-Modell ist nun durch das Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend abgeschafft worden. Hier die wichtigsten Infos zur Änderung in § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG. |
Typisches Beispiel aus der Praxis
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AUSGABE: AStW 4/2025, S. 258 · ID: 50344882
