§ 20 EStGEinkünfteerzielungsabsicht bei Ausfall eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
| Der bei endgültigem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht aus Kapitalvermögen geltende Gesamtbetrachtungsansatz, d. h. die Einbeziehung aller aus der Beteiligung erzielten Einkünfte einschließlich Wertsteigerungen und Ausschüttungen, findet für die mittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft keine Anwendung. Bei der gebotenen Einzelbetrachtung widerlegt daher die Unverzinslichkeit der Darlehensvergabe durch einen mittelbar beteiligten Gesellschafter die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. |
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre kann grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Abs. 4 EStG führen.
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AUSGABE: AStW 4/2025, S. 294 · ID: 50344902