§ 6 EStGOrdnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuchs durch Berufsgeheimnisträger
| Ein Rechtsanwalt ermittelte für die Streitjahre 2017 bis 2019 den Privatanteil seiner mit dem betrieblichen Pkw durchgeführten Fahrten anhand eines Fahrtenbuchs mit 6 % bzw. 8 %. Allerdings schwärzte er die Spalte „Grund der Fahrt/besuchte Personen“ konsequent für alle beruflich veranlassten Fahrten, um die Identität seiner Mandanten zu schützen. Das Fahrtenbuch enthielt auch für Wochenenden viele nach seinen Angaben beruflich veranlasste Fahrten. Das FA sah hierin kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch und wandte die 1 %-Regelung an. |
Entscheidung
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AUSGABE: AStW 4/2025, S. 282 · ID: 50344891