§ 50i EStGAnwendung des § 50i EStG auf Besitz- Personengesellschaften in Schenkungsfällen
Eine Übertragung oder Überführung i. S. d. § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG ist (nur) der erstmalige Übergang des Wirtschaftsguts „von außen“ in das Betriebsvermögen der Besitz-Personengesellschaft, nicht jedoch ein Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen dem Gesamthands- und dem Sonderbetriebsvermögen oder zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen derselben Personengesellschaft. Eine Übertragung oder Überführung kann nur dann ohne Aufdeckung stiller Reserven i. S. d. § 50i Abs. 1 EStG erfolgt sein, wenn das maßgebliche Wirtschaftsgut überhaupt über stille Reserven verfügt hat. Hieran fehlt es insbesondere, wenn die Herstellung oder der entgeltliche Erwerb des Wirtschaftsguts mit dem Zeitpunkt, zu dem es Betriebsvermögen der Personengesellschaft geworden ist, zusammenfällt.
Sachverhalt
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ID: 50669488