§ 3 EStGRückwirkende Anwendung der Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen
| Eine ersatzweise anstelle von Urlaubsgeld oder einer Bonuszahlung aus Gründen der Steueroptimierung steuerfrei erbrachte Corona-Sonderzahlung stellt keine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistung dar, wenn zeitgleich mit der als Corona-Sonderzahlung deklarierten Auszahlung ein Anspruch auf Urlaubsgeld bzw. eine Bonuszahlung begründet worden ist. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 2/2025, S. 102 · ID: 50275463