Anwendungsschreiben des BMFGepanzerter Pkw, Personenschutz und Alarmanlage – Arbeitslohn oder nicht?
In der Praxis sind viele Arbeitnehmer aufgrund ihrer beruflichen Situation einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Gemeint sind nicht die Arbeitsbedingungen selbst, sondern das Risiko, aufgrund der Tätigkeit z. B. Ziel eines Anschlags zu werden. Um diese Arbeitnehmer zu schützen, investieren ihre Arbeitgeber häufig in Sicherheitsmaßnahmen wie gepanzerte Kraftfahrzeuge, Personenschutz und Alarmanlagen an der privaten Wohnung. Doch wann handelt es sich dabei um Arbeitslohn und wann nicht? Das hat das BMF in einem Anwendungsschreiben vom November 2024 verkündet. Inhaltsverzeichnis |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AStW 2/2025, S. 83 · ID: 50275447
