Sozialversicherungsrecht Die Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg
| Ein Unfall auf dem Weg zu einer Tankstelle ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn dort Treibstoff für den sich unmittelbar anschließenden Weg zur Arbeit getankt werden soll. Das gilt selbst dann, wenn erst bei Fahrtantritt festgestellt wird, dass ein Familienangehöriger den Tank leergefahren hat. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 2/2025, S. 97 · ID: 50275460