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WohngebäudeversicherungVerletzte Sicherheitsvorschriften und Anspruch auf Neuwertanteil nach Treu und Glauben

Abo-Inhalt24.10.202567 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Das OLG Saarbrücken musste sich mit einer Klausel beschäftigen, in der dem VN bestimmte Verhaltensweisen hinsichtlich des versicherten unbewohnten Gebäudes auferlegt wurden. Das OLG entschied, dass dies Sicherheitsvorschriften seien. Im Übrigen bestätigte es die Aussage, dass bei einer zu Unrecht verweigerten Leistung des VR die Dreijahresfrist zur Wiederherstellung des Gebäudes nicht zu laufen beginnt. |

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AUSGABE: VK 10/2025, S. 166 · ID: 50567978

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