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§ 32b EStGProgressionsvorbehalt bei Schweizer „Unfalltagegeld“ nach Privatunfall

Abo-Inhalt10.04.20255169 Min. Lesedauer IWW

Das dem Steuerpflichtigen – einem Grenzgänger zur Schweiz – anlässlich eines nicht auf dem Arbeitsweg erlittenen Nichtberufsunfalls von der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) gezahlte Unfalltaggeld ist eine mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG vergleichbare Leistung.

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