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Kündigung/BefristungProbezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Abo-Inhalt10.03.20264 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Auch in einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnis kann eine vereinbarte Probezeit von vier Monaten zulässig sein. Es kommt immer auf die Einzelfallabwägung nach Befristungsdauer und Art der Tätigkeit an. Es gibt keinen Regelwert für die Dauer der Probezeit. Zu diesem Ergebnis kam im Herbst 2025 das BAG. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Zweck und Begriff der Probezeit

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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 291 · ID: 50775228

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