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ArbeitsrechtPermanente Videoüberwachung des Arbeitnehmers: Das wird teuer

Abo-Inhalt10.03.20263 Min. Lesedauer IWW

Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu aller Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über 22 Monate trotz Widerspruch des betroffenen Arbeitnehmers ist eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dies rechtfertigt eine Geldentschädigung. So entschied es das LAG Hamm.

Das war geschehen

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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 294 · ID: 50775229

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