Arbeitslohn oder Kapitalerträge?Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen einer stillen Gesellschaft
Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung des FA kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, ob Einkünfte aus einer Mitarbeiterbeteiligung Arbeitslohn sind oder Kapitalerträge, die lediglich mit der 25%igen Abgeltungsteuer besteuert werden. Einen dieser Streitfälle hat der BFH nun steuerzahlerfreundlich entschieden.
Darum ging es in dem Urteilsfall
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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 244 · ID: 50775158
