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SolidaritätszuschlagMachtwort vom BVerfG – Der „Soli“ ist weiterhin verfassungsgemäß

Abo-Inhalt14.04.20256 Min. Lesedauer IWW
Am 26.3.2025 hat das BVerfG (2 BvR 1550/20) seine mit Spannung erwartete Entscheidung zum Solidaritätszuschlag verkündet: Die gegen das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG) idF v. 10.12.2019 (BGBl I 19, 2115) gerichtete Verfassungsbeschwerde ist unbegründet, der Soli weiterhin verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hat allerdings hinsichtlich des aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarfs des Bundes eine Beobachtungsobliegenheit und muss eine Ergänzungsabgabe gegebenenfalls auch anpassen.

Gesetzlicher Hintergrund des Solidaritätszuschlags

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AUSGABE: AStW 5/2025, S. 334 · ID: 50382317

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