Strafbefreiende SelbstanzeigeUngleichbehandlung bei Selbstanzeigen: Das sind verfassungsrechtliche Bedenken
| Nach § 35 EStG wird Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Steuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften profitieren davon, dass sich dadurch die Steuerlast reduziert. Bei selbstständigen Steuerpflichtigen, die diese Möglichkeit nicht haben, kann dagegen der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO greifen mit der Folge, dass keine Straffreiheit eintritt. Bei der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO werden Einkünfte aus selbstständiger und gewerblicher Tätigkeit also ungleich behandelt. Der Beitrag untersucht, ob dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PStR 6/2025, S. 139 · ID: 50199300

