§ 6a EStGGewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen
| Für den Gewinn aus der Übernahme einer Pensionsverpflichtung kann eine gewinnmindernde Rücklage nach § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG gebildet werden. Die Bewertung der übernommenen Verpflichtung nach § 5 Abs. 7 Satz 4 EStG schließt die Anwendung des § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG nicht aus. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 4/2025, S. 283 · ID: 50344892