§ 20 EStGForderungsverzicht eines Gesellschafters gegen Besserungsschein
| Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird, so ein aktuelles Urteil des BFH. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 4/2025, S. 292 · ID: 50344901