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Europäisches Parlament verschlankt BerichtspflichtenEU-Parlament beschließt Vereinfachungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung

Abo-Inhalt13.01.20267 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Am 13.11.2025 hatte das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition bezüglich des sogenannten Omnibus I-Pakets abgestimmt, das insbesondere Lockerungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und den Pflichten nach EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) vorsieht. Nach Abschluss der Trilog-Verhandlungen hat das EU-Parlament am 16.12.2025 final die Erleichterungen beschlossen, die Zustimmung des Ministerrats gilt als Formsache. Damit können Unternehmen aufatmen: Sie werden deutlich von bürokratischen Verpflichtungen befreit.

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AUSGABE: AStW 2/2026, S. 140 · ID: 50671021

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