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§ 4 EStGErstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Abo-Inhalt10.03.20262 Min. Lesedauer IWW

Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 248 · ID: 50775190

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