Abgeltungsteuer oder persönlicher Steuersatz?Einkünfte aus sogenannten Krypto-Lending von Bitcoins
Das FG Köln hat zu Einkünften aus sog. Krypto-Lending von Bitcoins entschieden. Danach unterliegen Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 246 · ID: 50775159

