§ 9 EStGDoppelte Haushaltsführung und die Abzugsfähigkeit von Stellplatzkosten
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 3/2026, S. 182 · ID: 50701993

