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Worauf Arbeitgeber achten müssenDiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Abo-Inhalt13.01.202510 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Werden Überstundenzuschläge nur fällig, wenn die für Vollzeitbeschäftigte geltenden wöchentlichen Arbeitszeiten überschritten werden, kann darin eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten liegen, ferner eine mittelbare Diskriminierung von Frauen – das hat das BAG ganz aktuell in zwei Urteilen entschieden. Was bedeutet das in der Praxis?

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AUSGABE: AStW 2/2025, S. 124 · ID: 50275509

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