UrlaubIm Prozessvergleich kann nicht auf gesetzlichen Urlaub verzichtet werden: Was ist zu beachten?
| Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein ArbN selbst durch einen gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“, entschied brandaktuell das BAG (3.6.25, 9 AZR 104/24, Abruf-Nr. 248523). Was ist bei der Urlaubsgewährung in der Praxis zu beachten? |
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AUSGABE: AA 8/2025, S. 139 · ID: 50489907
