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Grundsteuer-ReformBFH hält das Bundesmodell (Ertragswertverfahren für Wohnungseigentum) für verfassungskonform

Abo-Inhalt10.02.20263 Min. Lesedauer IWW

Nach den massenhaften Einsprüchen gegen Grundsteuerwertbescheide ist das die erste echte Leitplanke: Der BFH sieht im Bundesmodell keinen verfassungsrechtlichen Bruch – jedenfalls beim Ertragswertverfahren für Wohnungseigentum. Wer auf eine schnelle‑Entscheidung mit anderem Ergebnis gesetzt hat, muss umdenken.

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AUSGABE: AStW 3/2026, S. 163 · ID: 50701498

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