§ 18 EStGBesteuerung von Ruhegehaltszahlungen für Knappschaftszahnärzte
| Nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen aufgrund einer vertraglichen Versorgungsregelung für freiberufliche Knappschaftszahnärzte sind nicht als Renteneinkünfte, sondern als nachträgliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erfassen. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AStW 4/2025, S. 290 · ID: 50344900