§ 17 EStGAnteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn
| Für die Annahme von Arbeitslohn bei einem GmbH-Geschäftsführer spricht es, dass der Verbleib eines Anteilsübertragungsgewinns rechtlich und tatsächlich an die weitere Ausübung der Geschäftsführertätigkeit geknüpft ist. |
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AUSGABE: AStW 5/2025, S. 357 · ID: 50382341