ElektromobilitätTHG-Prämie für Wallboxen und Ladesäulen von Kfz-Betrieben
| Autohäuser und Kfz-Werkstätten, die öffentlich gemeldete Wallboxen oder Ladesäulen auf ihrem Betriebsgelände installiert haben, können ab sofort von der Treibhausgasprämie (THG-Prämie) für Ladestrom profitieren. Darüber hat der ZDK informiert. |
Die Vergütung für Ladestrom wird auf Grundlage der geladenen Kilowattstunden abgerechnet. Für einen gewerblichen Ladepunkt gibt es 15 Cent pro erfasster Kilowattstunde. Mit einer üblichen Ladeleistung von 40 kWh am Tag seien damit etwa 2.000 Euro zusätzliche Erlöse im Jahr durch die THG-Prämie für Ladestrom möglich, so der ZDK. Voraussetzung dafür ist, dass
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AUSGABE: ASR 10/2022, S. 4 · ID: 48555102