AutovermietungAuto-Abo: Fahrzeug ist Vermietfahrzeug für Selbstfahrer
| Beim Vertriebsmodell Auto-Abo werden Fahrzeuge an den Kunden herausgegeben, aber nicht auf ihn zugelassen. Die Fahrzeuge sind somit Vermietfahrzeuge für Selbstfahrer und auch zulassungsrechtlich als solche zu behandeln. Das bedeutet: Sie müssen der Zulassungsstelle anzeigen, dass die Fahrzeuge vermietet werden. Das hat die Kammer für Handelssachen des LG München I in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren klargestellt. |
Konkret wurde es dem Auto-Abo-Anbieter untersagt, nicht auf den Mieter zugelassene Kraftfahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers zu vermieten und/oder vermieten zu lassen, wenn
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AUSGABE: ASR 10/2022, S. 1 · ID: 48586217