Geringfügige BeschäftigungFragen und Antworten zur Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022
| Zum 01.10.2022 erhöht sich für Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro. Sie wird dynamisch ausgestaltet und orientiert sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf. ASR hat die wichtigsten nachfolgend für Sie zusammengestellt. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: ASR 10/2022, S. 19 · ID: 48584607