EnergiekriseSteigende Allgemeinkosten und deren Umlage auf den Kunden
| Dass auch den Werkstätten ab sofort drastisch steigende Energiekosten das Leben schwer machen werden, ist offensichtlich. Diese müssen auf geeignete Weise an die Kunden weitergegeben werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. |
Eine Erhöhung der Stundenverrechnungssätze ist naheliegend. Die werden dann aber auch noch im Sommer gelten, wenn der Energieverbrauch wieder sinkt. Eine andere Möglichkeit ist eine Position „Energiekostenpauschale“ in der Rechnung. Die muss aber zuvor vereinbart sein, was über den Aushang der Preise gemäß der Preisangabenverordnung und deren Einbeziehung durch die AGB geschehen kann. Diese in wärmerer und hellerer Jahreszeit ggf. nach unten anzupassen, ist eine leichte Übung und zeigt dem Kunden, dass nicht „abgezockt“ wird, sondern auch dessen Interessen berücksichtigt werden. Die Stundenverrechnungssätze sind ja bereits jetzt für einen normalen Kunden erschreckend hoch.
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AUSGABE: ASR 10/2022, S. 6 · ID: 48579558